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Zivilrecht

Inkasso Fallübernahme – Vorgerichtliche Zahlungsaufforderung

Inkasso Fallübernahme – Vorgerichtliche Zahlungsaufforderung

Die Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart versucht gerade verstärkt angebliche Forderungen einer „Intent GmbH“ aus 90408 Nürnberg durchzusetzen.

Sachverhalt

Angeblich

  • haben die Kunden dieser Intent GmbH z. B. eine „Internetschutz-Software“ gekauft.
  • hat die Intent GmbH versucht den Kaufpreis von 7,99 € vom Konto der Käufer abzubuchen
  • hat die Bank des Kunden den Lastschriftauftrag nicht ausgeführt, weshalb der Intent GmbH Bankrücklastkosten in Höhe von 6,00 € entstanden sind.

Die Culpa Inkasso GmbH versucht diese vermeintliche Forderung beizutreiben.

In ihrer vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung berechnet sie neben der angeblichen Hauptforderung (7,99 €) Mahnkosten des Auftraggebers (2,50 €), Bankrücklastkosten (6,00 €) sowie Zinsen aus 7,99 €. Als Gesamtforderung berechnet sie so 8,51 € (kein Schreibfehler).

Hinzu kommen die Inkassokosten in Höhe von 58,50 € zzgl. Auslagenpauschale, 11,70 €, insgesamt 70,20 €.

Für die Bezahlung der Gesamtforderung von 86,70 € setzt Culpa Inkasso eine Frist von acht Tagen (ab dem Datum der Zahlungsaufforderung).

Ihrer Zahlungsaufforderung fügt sie eine bereits ausgefüllte SEPA-Überweisung/Zahlschein bei. Woher sie die Bankdaten des Kunden hat ist nicht bekannt.

Ihrer Zahlungsaufforderung fügt sie ein Formular „Rückantwort“ bei. In diesem Formular ist das Feld mit dem Text

„Die Richtigkeit der geltend gemachten Gesamtforderung wird hiermit ausdrücklich anerkannt“

bereits angekreuzt.

Bewertung

Die Culpa Inkasso GmbH ist als Inkassodienstleister beim Landgericht Stuttgart unter der Nr. 371a-1029 registriert. Daher darf sie als Inkassounternehmen tätig sein. Ein Qualitätsurteil ist mit dieser Regstrierung nicht verbunden. Die Registrierung besagt nicht, dass das Inkassounternehmen besonders gut oder vertrauenswürdig ist.

Die Kosten des Inkasso-Unternehmens orientieren sich an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie sind insofern nicht zu beanstanden. Ein Rechtsanwalt würde das (bis dahin) nicht anders berechnen.

Die Firma Intent GmbH, Nürnberg, existiert möglicherweise nicht. Nach einer Recherche im Internet versucht die „Intent GmbH“ mögliche Opfer auf diese Weise abzuzocken. Über diese Betrugsmasche berichtete bereits die Mitteldeutsche Zeitung am 19.10.2018.

Von der Bezahlung der angeblichen Forderung muss abgeraten werden. Vor allem darf aber die Rückantwort nicht an die Culpa Inkasso GmbH zurück geschickt werden. Dann besteht nämlich die Gefahr, dass eine Rechtsgrundlage für die vermeintliche Forderung geschaffen wird.

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