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Kreditwiderruf: Widerruf von Immobilienkrediten 2002 bis 2010 bis Juni 2016

Kreditwiderruf: Widerruf von Immobilienkrediten 2002 bis 2010 bis Juni 2016

Immobilienkredite, die zwischen 2002 und 2010 bei Banken oder Sparkassen abgeschlossen wurden, können häufig heute noch widerrufen werden. Grund dafür ist, dass die in den Verträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen oft falsch sind. Sie informieren oft nicht zutreffend über Frist, Form und Folgen des Widerrufs. Nach Schätzungen von Verbraucherverbänden ist das bei mehr als 80% der Immobilienfinanzierungen der Fall.

Folge der fehlerhaften Belehrung ist, dass der Widerruf der Kreditverträge auch heute noch möglich ist.

Durch den Widerruf kann der Verbraucher z. B.

  • einen Kreditvertrag mit hohen Zinsen widerrufen und einen neuen Kreditvertrag zu aktuellen Bedingungen abschließen. Derzeit befinden sich die Zinsen für Immobilienkredite in einem historischen Tief. Dadurch können – je nach Vertrag – mehrere 1.000,00 € eingespart oder zurückverlangt werden;
  • auch bei bereits abbezahlten Immobilienkrediten ist es möglich, Geld zurück zu erhalten;
  • bei Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zur Ablösung eines Kredits ist es möglich, diese zurück zu erhalten.

Auf Grund der Einflussnahme von Bankenverbänden planen das Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium diese Widerrufsmöglichkeit gesetzlich einzuschränken bzw. ganz auszuschließen. In der (Fach-) Presse ist die Rede davon, dass ein entsprechendes Gesetz bereits im Juni 2016 in Kraft treten soll.

Rechtsschutzversicherung

Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, dass diese einen Rechtsstreit um den Widerruf finanziert. Das muss für jeden Einzelfall geprüft werden. Ausgeschlossen ist der Rechtsschutz meist, wenn der Kredit der Finanzierung genehmigungspflichtiger Neu- oder Umbauten diente. Anderes ist möglich, wenn mit der Kredit gebraucht gekaufte und selbst bewohnte Immobilien finanziert werden sollten.

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