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Verkehrsrecht

Verkehrsrecht Rechtsschutzversicherung Finanztest Stiftung Warentest

Verkehrsrecht Rechtsschutzversicherung Finanztest Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest hat in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ vom Oktober 2015 einen Beitrag über Rechtsschutzversicherungen auf dem Gebiet des Verkehrsrecht veröffentlicht und 27 Versicherer mit insgesamt 106 Tarifen miteinander verglichen.

Für den Bereich des Verkehrsrechts ist eine Rechtsschutzversicherung jedenfalls zu empfehlen. Diese übernimmt die Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Bereich des Zivilrechts aber auch im Bußgeldverfahren oder Strafverfahren.

Zivilrecht

Im Zivilrecht erfasst die Verkehrsrechtsschutzversicherung einerseits die Regulierung eines Verkehrsunfalls (z. B. Geltendmachung von Ansprüchen beim Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung, aber auch die Vertretung gegenüber der eigenen Ollkasko- oder Teilkaskoversicherung), andererseits aber auch in anderen Fällen, die mit dem eigenen Fahrzeug zusammen hängen (z. B. Probleme beim Autokauf, Gewährleistungsansprüche, Reparaturen).

Bußgeldverfahren

Die Vertretung in einem Bußgeldverfahren (auch Ordnungswidrigkeitenverfahren genannt) findet einerseits vor der Verwaltungsbehörde (Stadtverwaltung, Polizei) oder ggf. vor dem Amtsgericht statt. Z. B. bei einer Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit oder einem Rotlichtverstoß schickt die Polizei (= Verwaltungsbehörde) nach einer Anhörung einen Bußgeldbescheid. Legen Sie gegen diesen Bußgeldbescheid rechtzeitig Einspruch ein, überprüft die Polizei, ob Bedenken gegen die Richtigkeit bestehen oder der Vorwurf berechtigt ist. Hält die Polizei an ihrer Auffassung fest, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht weiter. Dort wird in einer mündlichen Verhandlung darüber entschieden, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Gegen die Entscheidung des Amtsgericht ist ggf. ein Rechtsmittelverfahren möglich.

Von der Stadtverwaltung werden hauptsächlich Verstöße im „ruhenden Verkehr“ (Falschparken, Parkverbote) verfolgt. Achtung: die anwaltliche Vertretung für Verstöße im ruhenden Verkehr ist in den Versicherungsbedingungen der Rechtschutzversicherungen regelmäßig ausgeschlossen! Das heißt: möchten Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen, den Sie für Falschparken erhalten haben, bezahlt die Rechtsschutz nicht, den Rechtsanwalt haben Sie dann selber zu bezahlen!

Strafverfahren

Im Strafverfahren tritt die Verkehrsrechtsschutz für die Vertretung im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht ein. Das sind z. B. Trunkenheit im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht). Vorsicht: wird man verurteilt, weil man die Straftat vorsätzlich begangen hat, kann die Versicherung das Geld, das sie an den Rechtsanwalt bezahlt hat, von dem Versicherungsnehmer oder Versicherten zurück fordern!

Keine Selbstbeteiligung

Sinnvoll erscheint dort eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung: bekommen Sie z. B. einen Bußgeldbescheid über 80 € zzgl. Verfahrenskosten und wollen dagegen vorgehen, werden Sie sich fragen, warum Sie überhaupt eine Rechtsschutz haben, wenn Sie eine Selbstbeteiligung an Ihren Rechtsanwalt bezahlen sollen, die höher ist als das Bußgeld.

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