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Versicherungsrecht

Versichert und verraten: Beitrag im Spiegel

Versichert und verraten: Beitrag im Spiegel

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet in seiner Ausgabe 30/2015 über die Regulierungspraxis verschiedener Versicherer.

In dem Bericht bezieht sich das Magazin auf eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa. Dieses hat im Auftrag des Deutschen Anwalts 1.250 Rechtsanwälte zum Regulierungsverhalten der Versicherer befragt. 70% der befragten Anwälte sind der Meinung, dass sich das Regulierungsverhalten in den letzten fünf Jahren verschlechtert habe.

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Abmahnungen wegen „Simpsons“ und anderen, Filesharing

Abmahnungen wegen „Simpsons“ und anderen, Filesharing

Nach Berichten auf der Webseite chip.de versendet die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer derzeit im Namen großer Filmstudios bundesweit Abmahnungen wegen illegaler Downloads („Filesharing“). Betroffen sind aktuelle Filme wie „Birdman“, „Kingsman – The Secret Service“, aber auch Serien wie „The Simpsons”, „Two and a Half Men“ u. a.

Ungeachtet dessen, dass die Abmahnungen wegen der Verletzung geistigen Eigentums oft dem Grunde nach berechtigt sind, gehen die Unterlassungserklärungen, die den Abmahnungen beiliegen, inhaltlich oft über das notwendige hinaus.

Wer eine Abmahnung von einer Anwaltskanzlei erhält, sollte diese nicht ignorieren. Vielmehr ist es notwendig, innerhalb der Fristen, die in der Abmahnung genannt sind, zu reagieren.

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Basiszinssatz seit 01.01.2020

Der Basiszinssatz liegt für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.07.2020 bei -0,88%. Gegenüber den letzten Halbjahren ändert er sich daher nicht.

Verbraucher haben daher im Verzug 4,12 % Verzugszinsen zu bezahlen, Gewerbetreibende 8,12 %.

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Bandscheibe und Versicherung

Bandscheibe und Versicherung

Nach (Verkehrs-) Unfällen kommt es häufiger vor, dass die/der Geschädigte über Probleme mit dem Rücken, insbesondere den Bandscheiben, klagen. Diese sollen durch den Unfall entstanden sein, vor dem Unfall sollen keinerlei Beschwerden vorgelegen haben.

Versicherungen, Sachverständige und Gerichte gehen indes regelmäßig davon aus, dass die auftretenden Beschwerden in den meisten Fällen auf „degenerative Vorschäden“, d. h. auf (altersbedingte) Abnutzung oder Gewebeschwächen beruhen und damit nicht den Unfallbegriff erfüllen Vorschäden zurückzuführen sind.

Daher sind Bandscheibenschädigungen nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (Ziffer 5 AUB 99 bzw. 2000; § 2 AUB 88) grundsätzlich ausgeschlossen. Sie sind lediglich dann mitversichert, wenn sie als Folge eines bedingungsgemäß versicherten Unfalles auftreten. Dieser „Wiedereinschluss“ ist in der Praxis nur schwer nachweisbar.

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